Art: Broschur
Reihe: Ratgeber Band 17
Autor: Schütte
Auflage: 1. Auflage 2024
Umfang: 216 Seiten
Verlag: DBB Verlag
Insbesondere für erstmalig gewählte Personalräte ist es sehr herausfordernd, sich mit der anspruchsvollen Materie des Personalvertretungsrechts auseinandersetzen zu müssen. Viele Personalräte verfügen weder über eine verwaltungsfachliche noch eine juristische Vorbildung. Trotzdem muss der Personalrat bereits kurze Zeit nach der Wahl seine Arbeit aufnehmen und zum Teil anspruchsvolle Entscheidungen treffen. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben können die Mitglieder des Personalrats unterstützend zwar Schulungen in Anspruch nehmen, eine Fachzeitschrift abonnieren sowie einen Kommentar zum Personalvertretungsrecht als Hilfsmittel verlangen, dennoch zeigt sich immer wieder, dass in der Praxis der Wunsch nach einem leicht verständlichen Handbuch oder Leitfaden für die tägliche Personalratsarbeit vorhanden ist. Hierbei sollten typische Probleme und Interessengebiete von Personalräten im Mittelpunkt stehen. Dieses Buch möchte genau dies leisten. Es setzt weder juristische Kenntnisse voraus, noch zielt es darauf, einem wissenschaftlichen Anspruch gerecht zu werden oder sich gar in Konkurrenz zur vorhandenen Kommentarliteratur zu setzen. Es versteht sich vielmehr als Handbuch und Handlungshilfe.
Der Inhalt im Überblick:
• Vorstandswahlen
• Schulungsansprüche des Personalrats
• Rechte und Pflichten des Personalrats
• Beteiligungsrechte des Personalrats
• Einigungsstellenverfahren
• Personalversammlung
• Streitigkeiten mit der Dienststelle vor dem Verwaltungsgericht
• Jugend- und Auszubildendenvertretung
Rechtsanwalt Matthias Schütte beschäftigt sich seit vielen Jahren als Jurist und Seminartrainer sowie Mediator mit Fragen und Streitigkeiten zu den Themengebieten Personalvertretungsrecht und Personalratsarbeit. Er veröffentlicht regelmäßig in der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht und sitzt für zahlreiche Personalräte in Einigungsstellen.
Aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Personalleiter der Universität Mannheim und Hochschuldozent für öffentliches Recht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim sowie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Münster hat er aus unterschiedlichen Perspektiven einen guten Blick auf aktuelle Änderungen und deren Auswirkungen für die Praxis.