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ZfPR – Zeitschrift für Personalvertretungsrecht – Abo

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Bezug
Produktnummer: 80

Art: Mindestlaufzeit 1 Jahr. Abonnementkündigungen müssen bis zum 1. Dezember in Textform bei der DBB Verlag GmbH eingegangen sein, andernfalls verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr.

Autor: dbb beamtenbund und tarifunion

Erscheinungsrythmus: 4 Mal / Jahr

ISBN: 0934-9677

Produktinformationen "ZfPR – Zeitschrift für Personalvertretungsrecht – Abo"

Die „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“ (ZfPR) informiert über das Personalvertretungsrecht, aber auch über Gleichstellung, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Fachautoren kommentieren unter der Kategorie „Rechtsprechung“ aktuelle Beschlüsse von Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Oberverwaltungsgericht (OVG) oder Verwaltungsgerichtshof (VGH). In einer eigenen Rubrik werden Aufsätze und Berichte der Autoren veröffentlicht. Nützliche Hinweise für die Personalratsarbeit finden sich zudem in einigen Ausgaben unter „Fragen aus der Praxis – Antworten für die Praxis“.

Die ZfPR im Überblick:

  • berichtet aktuell und ausführlich über die Entwicklung der Rechtsprechung;
  • erläutert kritisch wichtige Gerichtsentscheidungen und zeigt die Quintessenz für die Personalratspraxis auf;
  • begleitet die aktuellen Entwicklungen der Personalratsarbeit mit Beiträgen von Gewerkschaftern und Personalräten, Richtern und Anwälten, Wissenschaftlern und Fachleuten aus den Dienststellen;
  • erschließt systematisch und leicht verständlich wichtige Begriffe des Personalvertretungsrechts;
  • stellt praxisbezogen und konkret Lösungsvorschläge für in der Praxis aufgetretene Fragen der Personalratsarbeit vor

Übrigens: Jeder Abo-Einzelbezieher dieser Fachzeitschrift hat Zugriff auf das „ZfPR PORTAL“, das Online-Archiv mit sämtlichen Ausgaben der „ZfPR Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“ seit 1989 und der „ZfPR online“ ab 2005.

Erscheinungsweise: 4 x jährlich als Printausgabe, Print-Abonnenten erhalten zusätzlich den Online-Rechtsprechungsdienst der ZfPR (11 x im Jahr) und können auf das ZfPR PORTAL zugreifen.

Ihr Recht auf Widerruf entfällt gem. § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB bei diesem Artikel bei Bestellung eines Einzelheftes.


 Weiterführende Links:


Zur Anmeldung für den Online-Rechtsprechungsdienst ZfPR online

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